
Schwefelgehalt in Weinen
EU-Richtlinien für den Gesamt-Schwefelgehalt
| Rotwein (< 5g Restzucker) | 160 mg/l |
| Weiß- und Roséwein (< 5g Restzucker) | 210 mg/l |
| Rotwein (> 5g Restzucker) | 210mg/l |
| Weiß- und Roséwein (> 5g Restzucker) | 260 mg/l |
Die Schwefelung wird seit Inkrafttreten der Richtlinie 2003/89/EG im November 2005 auf dem Etikett durch den Vermerk "Enthält Sulfite" gekennzeichnet.
Der Schwefelgehalt im Wein wird in "Schwefel total" und "Schwefel frei" angegeben. "Schwefel total" setzt sich aus freiem, flüchtigem Schwefel und Schwefel, der im Wein gebunden ist, zusammen. Unter "freiem Schwefel" versteht man die Summe von Schwefeldioxid (SO2), schwefliger Säure (H2SO3), Hydrogensulfit (HSO3) und Sulfit-Verbindungen. Bei der gebundenen Form, die ca. 80% im Wein ausmacht, ist die schweflige Säure an Acetaldehyd oder Glucose gebunden.
Übrigens: Schweflige Säure wird auch von den Hefen bei der Gärung gebildet und liegt deshalb in allen Weinen in geringen Konzentrationen (bis zu 30 mg SO2/l) obligatorisch vor.





