
Zucker
Zucker ist von Natur aus im Traubensaft enthalten. Er ist unbedingte Voraussetzung für die alkoholische Gärung zum Wein, da Zucker (Traubenzucker und Fruchtzucker) bei der Gärung zu Alkohol umgesetzt wird.
Auch trockene Weine können noch einen so genannten "Restzuckergehalt" haben – dabei geht es vor allem um Fruchtzucker, da der Traubenzucker zuerst vergoren wird. Wird die Gärung genau dann gestoppt, bleibt der Fruchtzucker im Wein als natürliche Süße enthalten.
Dabei wird zwischen vier Geschmackrichtungen, die den Süßegrad des Weins ausdrücken, unterschieden:
| Trocken | Restzuckergehalt bis 9 g/l |
| Halbtrocken | Restzuckergehalt bis 18 g/l |
| Lieblich | Restzuckergehalt bis 45 g/l |
| Süß | Restzuckergehalt bis 45 g/l |
Welche der Bio-Weine vom Grünen Weinberg für Diabetiker geeignet sind, können Sie unserer Analysetabelle entnehmen.





